Amtliche Verlautbarung der Deutschen Bundespost
(nach einem Abdruck in einer Zeitschrift Februar 1974)
In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der
Begriffe "Wertsack", "Wertbeutel", "Versackbeutel" und "Wertpaketsack" vor.
Um diesem Übel abzuhelfen ist das folgende Merkblatt dem § 49 der
ADA vorzuheften.
Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung
im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt
wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack
nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß die zur Bezeichung
des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit
Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne
oder Wertbeutelsackfahne.
Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen,
daß ein in einen Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack
in einen der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden
müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich
zu benachrichtigen.
Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zum einem Beutel, und
er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel
zu zählen.
Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel
handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack,
weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern
lediglich durch den Vermerk "versackt" darauf hingewiesen wird, daß
es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen
ausdrücklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt.
Verwechslungen sind insofern im übrigen ausgeschlossen, als jeder
Postangehörige weiß, daß ein mit Wertsack bezeichneter Beutel
kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.
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